Veranstalter der Vereinsförderaktion „Rheginas Welt“ ist die Stadtwerke Rhede GmbH, Krommerter Weg 13, 46414 Rhede.
Teilnahmeberechtigt sind alle eingetragenen Vereine mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit im Versorgungsgebiet Rhede. Die Vereine müssen über eine gültige Körperschaftssteuer-Freistellung des Finanzamtes aufgrund ihres gemeinnützigen Zweckes verfügen und ihren Sitz in Rhede haben. Vereine mit religiöser Ausrichtung und politische Parteien sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Dritte, wie zum Beispiel Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zur Spendenplattform www.rheginas-welt.de sowie zur zugeschalteten Voting-Webseite tragen. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Bestellung oder einem Produktabschluss. Stimmen von Teilnehmern, die während des Votings Ihre Kundennummer in dem vorgesehenen Feld eingeben, werden doppelt gezählt. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt über die Internet-Seite www.rheginas-welt.de sowie einer zugeschalteten Voting-Webseite. Durch die Teilnahme am Voting erklärt sich der Teilnehmende mit allen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.
15. Dezember 2024 bis zum 15.10.2025
Teilnahmeberechtigt sind alle unter Nr. 2 aufgeführten Vereine und Organisationen.
Die teilnehmenden Projekte müssen sich auf die Kategorien Jugend, Sport, Menschen in Not oder Umweltschutz/Nachhaltigkeit beziehen. Bei der Bewerbung muss eine Kurzbeschreibung des Projektes eingestellt und ein Foto (.jpg oder .png Format) hochgeladen werden. Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Stadtwerke Rhede GmbH übertragen. Weiter wird der Stadtwerke Rhede GmbH das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.
Alle Projektvorstellungen werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Stadtwerke Rhede GmbH behält sich vor, Projekte im Falle unrichtiger Angaben oder sonstigem wichtigen Grund gegebenenfalls nicht zur Abstimmung zuzulassen bzw. vom Voting auszuschließen.
Die Freischaltung der Projekte erfolgt nach Überprüfung durch die Stadtwerke Rhede GmbH innerhalb von 1 – 3 Arbeitstagen.
Es können maximal 50 Vereine mit je einem Projekt an der Aktion „Rheginas Welt“ teilnehmen. Maßgebend ist die Reihenfolge der Anmeldung.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch ein Voting. Die Projekte mit den meisten Stimmen gewinnen. Sollten die abgegebenen Stimmen in der Votingaktion für zwei oder mehrere Teilnehmer die gleiche Stimmenanzahl betragen, so werden in Form einer Mehrfachgewinnausschüttung an die jeweiligen Platzierten mit derselben Stimmenanzahl die Gewinnsummen in vollem Umfang ausgeschüttet.
Die Abstimmung ist nur online möglich und erfolgt über die Internet-Seite www.rheginas-welt.de sowie einer zugeschalteten Voting-Webseite. Jede Person darf innerhalb des Votings nur einmal abstimmen. Nach Ablauf der Abstimmung werden die Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Die Bestimmung des genauen Termins behält sich die Stadtwerke Rhede GmbH vor.
Abstimmungsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Für das Voting gibt der Abstimmende seinen Namen, Vornamen und seine E-Mail-Adresse an. Diese Daten werden ausschließlich zur Stimmabgabe und nicht zu Werbezwecken verwendet. Die abgegebene Stimme wird bei Nichtangabe des vollständigen Namens nicht in die Stimmenvergabe einfließen. Damit die abgegebene Stimme zählt und in der Stimmensumme ausgewiesen wird, muss die E-Mail-Adresse in das Voting-Formular eingegeben werden.
Sofern der Verdacht besteht, dass die E-Mail-Adresse des Abstimmenden nur zum Zweck des Votings angelegt wurde, bzw. nicht vom Abstimmenden selbst oder auf den Namen fiktiver Personen angelegt wurde, bzw. der Abstimmende nicht selbst abgestimmt hat, kann die Stadtwerke Rhede GmbH ohne Ankündigung und jederzeit die damit abgegebene Stimme löschen und die E-Mail-Adresse von der Teilnahme am Wettbewerb ausschließen.
Insgesamt wird zum Ende des Teilnahmezeitraums ein Betrag in Höhe von maximal 10.000 Euro ausgeschüttet.
Die Anzahl der meisten Stimmen bestimmen die Gewinner unter allen Teilnehmern, die im Teilnahmezeitraum an der Aktion teilnehmen. Es gibt folgende einmalige Gewinne:
Platz 1: 1.000 Euro
Platz 2-4: je 750 Euro
Platz 5-7: je 500 Euro
Platz 8-10: je 250 Euro
Jeder Teilnehmer erhält einen Mindestbetrag von 100 Euro, wenn er im Teilnahmezeitraum mindestens 1 Stimme erhalten hat.
Die Stadtwerke Rhede GmbH behält sich das Recht vor, die Aktion aufgrund von unvorhergesehenen Umständen ohne Vorankündigung zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktion nicht planmäßig laufen kann, zum Beispiel bei technischen Fehlern und/oder aus rechtlichen Gründen, welche die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinflussen.
Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Stadtwerke Rhede GmbH von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden. Weiterhin versichert der Teilnehmer, dass das hochgeladene Foto keine jugendgefährdende, sexuell anzügliche, pornographische, fremdenfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende und/oder ehrverletzende Darstellung zeigt. Die Stadtwerke Rhede GmbH behält sich ausdrücklich vor, Fotos solcher Art ohne Ankündigung aus dem Wettbewerb zu entfernen. Die Stadtwerke Rhede GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit der Abstimmplattform. Die Stadtwerke Rhede GmbH kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden. Die Stadtwerke Rhede GmbH übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldeformulare und Votes.
Der Verantwortliche des Vereins oder des Projekts gibt für die Teilnahme am Voting die Daten zum Verein, seinen vollständigen Namen, seine Adresse, seine E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer an. Diese Daten werden von der Stadtwerke Rhede GmbH ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, insbesondere zur Benachrichtigung des Gewinners verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Votingplattform verwendet Google Analytics. Gewinnerdaten werden gespeichert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Sie werden dann jedoch für eine weitere Verwendung nach dem Spenden-Voting gesperrt.
Der Teilnehmer kann der Verwendung seiner Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Stadtwerke Rhede GmbH unter rhegina@stadtwerke-rhede.de widersprechen. Der Widerspruch hat zur Folge, dass die entsprechenden Daten und Fotos von der Seite gelöscht werden und das Projekt somit nicht mehr am Wettbewerb teilnehmen kann.
Die Stadtwerke Rhede GmbH behält sich das Recht vor, in den Medien, sozialen Medien und auf der eigenen Webseite über den Wettbewerb, die teilnehmenden Vereine, die eingereichten Projekte sowie die Gewinner zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Die Angabe der Teilnehmernamen und Veröffentlichung von Bildaufnahmen ist hierbei erlaubt. Die Stadtwerke Rhede GmbH beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Deutschland. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Stadtwerke Rhede GmbH verwiesen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).